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Angelverbot an der Spatz

1908


Angelverbot an der Spatz
Angeln verboten an der „Spatz“ im luxemburgischen Wasserbillig, hier mündet der Grenzfluss Sauer in die Mosel. Auf dem gegenüberliegenden Ufer, der deutschen Seite, liegt das Örtchen Oberbillig.

Ein Angeln-Verbot an der deutsch-luxemburgischen Mündung der Sauer in die Mosel konnte in diesem Winter den Fischbestand erfolgreich schützen.

04.02.2010

Vom 1. November bis 1. März wurde auf Betreiben der regionalen Anglerverbände an der „Spatz“ – so wird die Mündung im luxemburgischen Grenzort Wasserbillig genannt – die Angelfischerei unterbunden. Denn im Mündungsbereich der Grenzflüsse liegen wertvolle Winterruhe- und Laichplätze, die Fische waren dort im Winterhalbjahr entlang der Kaimauern entsprechend einfach zu fangen. Das Angelverbot gilt im Bereich der Mündung und über hundert Meter flussaufwärts im Flussbett der Sauer und entlang der gesamten Kaianlage bis zum Hausboot im Bett der Mosel. Neue Angelverbots-Schilder wurden dort aufgestellt. An den Zeitraum des neuen Angelverbots schließt sich unmittelbar die Schonzeit der Mosel und Sauer an, vom 1. März bis zum 14. Juni einschließlich. Die Laich- und Standplätze an der Spatz sind also vom 1. November bis 14. Juni durchgehend geschont. -wit-

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