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Nordrhein-Westfalen: Der Habichtsee

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Nordrhein-Westfalen: Der Habichtsee
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  • An der Senne, einem sandigen Landstrich in Ostwestfalen, entstanden im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Baggerseen. Dazu gehört auch der am Rande des Paderborner Stadtteils Mastbruch gelegene Habichtsee. Er ist mittlerweile derart „renaturiert“, dass es aussieht, als gäbe es ihn schon ewig. Liebevoll bewirtschaftet wird er vom Sportanglerverein Schloß Neuhaus.

  • Durch die einstigen Baggerarbeiten zur Sandgewinnung weist der zumeist vier bis sechs Meter tiefe See eine recht unterschiedliche Grundstruktur auf. So zum Beispiel existiert eine große Sandbank, auf welcher man im Sommer und im Herbst immer wieder gute Karpfen fangen kann. Dieser Bereich befindet sich in Wurfweite und stellt dementsprechend einen äußerst beliebten Angelplatz dar.

     

    In den bis zu zehn Meter tiefen Rinnen fühlen sich ausgesetzte Welse besonders wohl. Die Krautfelder dagegen werden vorwiegend von Schleien und Hechten bevölkert. Außer den genannten Flossenträgern kommen im Habichtsee noch Zander, Barsche, Aale, Regenbogenforellen sowie verschiedene Weißfische vor. Schneider bleibt man nur, wenn die Angelverhältnisse richtig schlecht sind.

    Zwar herrscht im See Badeverbot, das jedoch wird im Sommer nicht immer ernst genommen, so dass es sich empfiehlt, in dieser Zeit früh morgens oder spät abends zu fischen.

    D. Schröder

    Gewässer-Check: Der Habichtsee

    Fischarten (Mindestmaß cm/Schonzeit): Hecht (50/15.2.–30.4.), Zander (45/1.4.–31.5.), Barsch (-/-), Aal (35/-), Regenbogenforelle (28/20.10.–15.3.), Wels (50/-), Karpfen (40/-), Schleie (25/-), Weißfische (-/-).

     

    Erlaubnisscheine: Angelsport Schulz, Schulze-Delitz-Straße 19, 33100 Paderborn, Telefon 05251/8792760, Fax 05251/8792761; Angelsport Schlageter, Rathenaustr. 85, 33101 Paderborn, Telefon 05251/21281. Selbstverständlich sind in beiden Geschäften außer Angelgeräten und Zubehör auch Köder erhältlich.

     

    Gebühren: Die Tageskarte kostet 6 Euro.

     

    Gesetzliche Bestimmungen: Geangelt werden darf mit zwei Ruten, davon eine für den Fang von Raubfischen. Angelzeit: von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Der Einsatz von Booten ist untersagt. Gleiches gilt für das Hältern von Fischen im Setzkescher. Aktuelle Fangbegrenzungen sind der Lizenz zu entnehmen.

     

    Lage: In Ostwestfalen (Nordrhein-Westfalen) bei Paderborn. Zu erreichen über die A33 Abfahrt Schloß Neuhaus oder die Bundesstraße 1, Abfahrt ebenfalls Schloß Neuhaus.

    Informationen: Siehe „Erlaubnisscheine“.

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